Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des WAC

zur Durchführung von Bewirtschaftungsarbeiten

an privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA)

 

Die nachfolgenden AGB gelten für Arbeiten am / auf Grundstücken sowie für Reparatur oder
Wartungsarbeiten gem. § 611 ff BGB.

 

1.       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der Verträge / Aufträge des Auftragnehmers (WAC) über Leistungen zur Bewirtschaftung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Diese AGB sind Bestandteil der Verträge / Aufträge des Auftragsnehmers. Auftragnehmer ist der Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (WAC), Berliner Straße 10, 03222 Lübbenau / Spreewald. Diese AGB gelten nur für schriftlich oder elektronisch erteilte Aufträge. AGB der Kunden bzw. Auftraggeber sind, soweit sie mit diesen AGB in Widerspruch stehen, für den Auftragnehmer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

2.       Diese AGB gelten zur Erbringung nachfolgend genannter Leistungen durch den Auftragnehmer an privaten Grundstücken, welche sich ausschließlich im Verbandsgebiet des Auftragnehmers befinden. Die Leistungserbringung erfolgt nicht hoheitlich sondern privatrechtlich.

 

2.1.                 Hochdruckspülung / Hochdruckreinigung der GEA ohne Kanalgutentsorgung

2.2.                 Hochdruckspülung / Hochdruckreinigung der GEA mit Kanalgutentsorgung

2.3.                 Hochdruckreinigung der GEA ohne Kanalgutentsorgung mit TV – Befahrung

2.4.                 Hochdruckreinigung der GEA mit Kanalgutentsorgung mit TV – Befahrung

2.5.                 Grundberäumung der dezentralen Schmutzwassersammel- und Schmutzwasserbeseitigungsanlage mit Abfuhr der Restinhaltstoffe

 

3.       Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind beim Kunden zum Abschluss von Verträgen bzw. zur Annahme von Aufträgen unter Einbeziehung dieser AGB bevollmächtigt. Vertragsabreden, insbesondere bestimmte Eigenschaftszusicherungen oder Verwendungsempfehlungen für unsere Leistungen, Angaben über Leistungsdauer, -fristen und  -kosten sowie etwaige Kulanzabsprachen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verbandsvorstehers oder seines Stellvertreters.

 

4.       Die Auftragsannahme erfolgt ausschließlich mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, wenn der Kunde oder Auftraggeber seine Kenntnis über diese AGB im Vertrag / Auftrag bestätigt hat.

 

5.       Der Kunde bzw. Auftraggeber gewährleistet die ungehinderte Ausführung der beauftragten Leistung durch den Auftragnehmer im beauftragten Leistungszeitraum. Der Kunde bzw. Auftraggeber weist den Auftragnehmer vorsorglich über Besonderheiten, welche die Leistungserbringung behindern könnten, vor Ausführung der Leistung mit.

 

6.       Die Leistung durch den Auftragnehmer wird nicht erbracht, sofern die Ausführung der Leistung für den Auftragnehmer unzumutbar oder unmöglich ist.

 

7.       Die angegebenen Preise in € sind Preise ohne MwSt zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig, wenn die Rechnung kein anderes Zahlungsziel ausweist. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht berechtigt, Zahlungen, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen. Bei Durchführung des Lastschriftverfahrens gehen die Kosten der Nichteinlösung von Lastschriften, die der Kontoinhaber, der Kunde oder der Auftraggeber zu vertreten haben, zu Lasten dieser. Bei Überschreitung der Fälligkeit der Rechnung oder eines vereinbarten Zahlungsziels ist der Auftragnehmer berechtigt, gem. § 288 BGB  5,00 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Vorgerichtliche Kosten, insbesondere Auskunfts- und Mahnkosten, kann der Auftragnehmer unbeschadet des Nachweises höherer oder geringerer Kosten - pauschal - mit 20 € geltend machen. Für den Zeitpunkt der Schuldtilgung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Gutschrift des Betrages auf dem Konto des Auftragnehmers an. Zahlungen rechnet der Auftragnehmer zunächst auf Zinsen und Kosten an. Bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens werden sämtliche noch offene Rechnungen, auch wenn für diese ein Zahlungsziel vereinbart war, zur sofortigen Zahlung fällig. Mit einer Gegenforderung kann nur aufgerechnet werden, wenn sie vom Auftragnehmer unbestritten oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist.

 

8.       Soweit Leistungsgegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind oder diese zur Zwischenlagerung auf dem Grundstück temporär verbleiben, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage und / oder Abholung der Leistungsgegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigungen des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen (Eigentumsvorbehalt).

 

9.       Wird die Leistung des Auftragnehmers durch höhere Gewalt oder andere objektiv unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände behindert, beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Leistungen sowie der sonstigen entstandenen Kosten, die mit dem Auftrag in Zusammenhang stehen. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.

 

10.   Leistungen, Lieferscheine und Rechnungen des Auftragnehmers hat der Kunde oder Auftraggeber unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Für etwaige Mängel an den vom Auftragnehmer durchgeführten Leistungen haftet der Auftragnehmer durch Reparatur- oder Wartungsleistung durch Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) innerhalb von 5 Werktagen (Verzugszeitpunkt). Schlägt diese fehl, so kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Zum Nachweis des Mangels und der Einhaltung der Gewährleistungsfrist ist der Mangel schriftlich und unverzüglich an den Auftragnehmer zu richten.

 

11.   Auftragsbezogene Auftraggeber- bzw. Kundendaten können unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (BDSG) vom Auftragnehmer zur technischen Abwicklung des Auftrages verwendet und elektronisch gespeichert werden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

12.   Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist der Ort der Leistung oder der Sitz des Auftragnehmers.

 

13.   Sind die vorstehenden AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam geworden sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

14.   Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes des Auftragnehmers zuständig.