
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des WAC
zur Durchführung von Bewirtschaftungsarbeiten
an privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA)
Die nachfolgenden AGB gelten für Arbeiten am / auf Grundstücken sowie
für Reparatur oder
Wartungsarbeiten gem. § 611 ff BGB.
1. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der Verträge / Aufträge des
Auftragnehmers (WAC) über Leistungen zur Bewirtschaftung von
Grundstücksentwässerungsanlagen. Diese AGB sind Bestandteil der Verträge / Aufträge
des Auftragsnehmers. Auftragnehmer ist der Wasser- und Abwasserzweckverband
Calau (WAC), Berliner Straße 10, 03222 Lübbenau / Spreewald. Diese AGB gelten
nur für schriftlich oder elektronisch erteilte Aufträge. AGB der Kunden bzw.
Auftraggeber sind, soweit sie mit diesen AGB in Widerspruch stehen, für den Auftragnehmer
unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2. Diese AGB gelten zur
Erbringung nachfolgend genannter Leistungen durch den Auftragnehmer an privaten
Grundstücken, welche sich ausschließlich im Verbandsgebiet des Auftragnehmers
befinden. Die Leistungserbringung erfolgt nicht hoheitlich sondern
privatrechtlich.
2.1.
Hochdruckspülung
/ Hochdruckreinigung der GEA ohne Kanalgutentsorgung
2.2.
Hochdruckspülung
/ Hochdruckreinigung der GEA mit Kanalgutentsorgung
2.3.
Hochdruckreinigung
der GEA ohne Kanalgutentsorgung mit TV – Befahrung
2.4.
Hochdruckreinigung
der GEA mit Kanalgutentsorgung mit TV – Befahrung
2.5.
Grundberäumung der dezentralen Schmutzwassersammel- und Schmutzwasserbeseitigungsanlage mit Abfuhr der Restinhaltstoffe
3. Die Mitarbeiter des
Auftragnehmers sind beim Kunden zum Abschluss von Verträgen bzw. zur Annahme
von Aufträgen unter Einbeziehung dieser AGB bevollmächtigt. Vertragsabreden,
insbesondere bestimmte Eigenschaftszusicherungen oder Verwendungsempfehlungen für
unsere Leistungen, Angaben über Leistungsdauer, -fristen und -kosten sowie etwaige Kulanzabsprachen bedürfen
zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des
Verbandsvorstehers oder seines Stellvertreters.
4. Die Auftragsannahme
erfolgt ausschließlich mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer,
wenn der Kunde oder Auftraggeber seine Kenntnis über diese AGB im Vertrag / Auftrag
bestätigt hat.
5. Der Kunde bzw.
Auftraggeber gewährleistet die ungehinderte Ausführung der beauftragten Leistung
durch den Auftragnehmer im beauftragten Leistungszeitraum. Der Kunde bzw.
Auftraggeber weist den Auftragnehmer vorsorglich über Besonderheiten, welche die
Leistungserbringung behindern könnten, vor Ausführung der Leistung mit.
6. Die Leistung durch den
Auftragnehmer wird nicht erbracht, sofern die Ausführung der Leistung für den
Auftragnehmer unzumutbar oder unmöglich ist.
7. Die angegebenen Preise
in € sind Preise ohne MwSt zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Rechnungen
des Auftragnehmers sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig, wenn die
Rechnung kein anderes Zahlungsziel ausweist. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers
sind nicht berechtigt, Zahlungen, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen. Bei
Durchführung des Lastschriftverfahrens gehen die Kosten der Nichteinlösung von
Lastschriften, die der Kontoinhaber, der Kunde oder der Auftraggeber zu
vertreten haben, zu Lasten dieser. Bei Überschreitung der Fälligkeit der
Rechnung oder eines vereinbarten Zahlungsziels ist der Auftragnehmer berechtigt,
gem. § 288 BGB 5,00 % Verzugszinsen
über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Vorgerichtliche Kosten,
insbesondere Auskunfts- und Mahnkosten, kann der Auftragnehmer unbeschadet des
Nachweises höherer oder geringerer Kosten - pauschal - mit 20 € geltend machen.
Für den Zeitpunkt der Schuldtilgung kommt es nicht auf die Absendung, sondern
auf die Gutschrift des Betrages auf dem Konto des Auftragnehmers an. Zahlungen rechnet
der Auftragnehmer zunächst auf Zinsen und Kosten an. Bei Einleitung eines
gerichtlichen Mahnverfahrens werden sämtliche noch offene Rechnungen, auch wenn
für diese ein Zahlungsziel vereinbart war, zur sofortigen Zahlung fällig. Mit
einer Gegenforderung kann nur aufgerechnet werden, wenn sie vom Auftragnehmer
unbestritten oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist.
8. Soweit Leistungsgegenstände
wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind oder diese zur
Zwischenlagerung auf dem Grundstück temporär verbleiben, verpflichtet sich der
Auftraggeber bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem
Auftragnehmer die Demontage und / oder Abholung der Leistungsgegenstände, die
ohne wesentliche Beeinträchtigungen des Baukörpers ausgebaut werden können, zu
gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen
(Eigentumsvorbehalt).
9. Wird die Leistung des
Auftragnehmers durch höhere Gewalt oder andere objektiv unabwendbare, vom
Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände behindert, beschädigt oder
zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Leistungen
sowie der sonstigen entstandenen Kosten, die mit dem Auftrag in Zusammenhang
stehen. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme der Leistungen des
Auftragnehmers in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.
10. Leistungen,
Lieferscheine und Rechnungen des Auftragnehmers hat der Kunde oder Auftraggeber
unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Für etwaige
Mängel an den vom Auftragnehmer durchgeführten Leistungen haftet der
Auftragnehmer durch Reparatur- oder Wartungsleistung durch Nacherfüllung nach
Wahl des Auftragnehmers (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) innerhalb von 5
Werktagen (Verzugszeitpunkt). Schlägt diese fehl, so kann der Auftraggeber die
Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Zum Nachweis des Mangels und
der Einhaltung der Gewährleistungsfrist ist der Mangel schriftlich und unverzüglich
an den Auftragnehmer zu richten.
11. Auftragsbezogene
Auftraggeber- bzw. Kundendaten können unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen (BDSG) vom Auftragnehmer zur technischen Abwicklung des Auftrages
verwendet und elektronisch gespeichert werden. Eine Weitergabe
personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.
12. Erfüllungsort für die
Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist der Ort der Leistung oder der Sitz
des Auftragnehmers.
13. Sind die vorstehenden
AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt
der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam geworden sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14. Für alle Streitigkeiten
aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes des Auftragnehmers zuständig.