Information des

Wasser- und Abwasserzweckverbandes Calau (WAC)

Sitz Lübbenau/Spreewald

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

 

der WAC ist ein Dienstleistungsunternehmen, das ca. 42.000 Menschen täglich mit dem Lebensmittel Nummer 1 beliefert – dem Trinkwasser. Täglich erreichen uns Fragen, die sowohl für unsere ca. 8.500 direkten Kunden als auch für alle Nutzer unserer Dienstleistungen von Interesse sind. Fragen, die besonders häufig auftreten, möchten wir regelmäßig auf diesem Wege für alle Interessenten veröffentlichen. Unsere erste Folge widmeten wir dem Thema „Entsorgung von dezentralen Abwassersammel- und –behandlungsanlagen im Verbandsgebiet des WAC“.

 

Folge 2/2006

 

nutzen wir aus Anlass der im Januar 2006 zugestellten Jahresverbrauchsabrechnungen 2005 und Ihnen die daraus entstandenen Fragen zu erläutern:

 

Wann und wo wurden die ab 01.01.2005 geltenden Trinkwasserpreise veröffentlicht?

 

Die öffentliche Bekanntmachung der jeweils geltenden Preise und Gebühren erfolgt generell im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald – Lausitz, nachdem die Verbandsversammlung diese beschlossen hat. Die Verbandsversammlung setzt sich aus den Vertretern der sechs Mitgliedsgemeinden zusammen. In diesem Fall ist die Veröffentlichung am 21.12.2004 im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald – Lausitz erfolgt.

 

Die neuen Preise ab dem 01.01.2005 sind den Kunden mit der Kundeninformation 1/2005 zur Jahresverbrauchsabrechnung 2004 zugegangen. Daneben wurde über die veränderte Preis- und Gebührenstruktur in der örtlichen Presse (Lausitzer Rundschau, Wochenkurier) ab dem 17.12.2004 über mehrere Wochen informiert. Am 27.12.2004 stellten sich die Mitarbeiter des WAC auch in einem Telefonforum zum Thema Preise und Gebühren den Fragen der Kunden.

 

Wer und auf welcher Grundlage entscheidet beim WAC über die Höhe der Wasserpreise?

 

Für die Trinkwasserpreise der öffentlichen Wasserversorgung gelten die Grundsätze der Kostendeckung. Das bedeutet, dass über den Wasserpreis alle Kosten für die Trinkwasserversorgung gedeckt werden müssen. Grundsätzlich hat der WAC die gesetzliche Pflicht, alle zwei Jahre seine Preise der Höhe nach zu überprüfen. Der WAC nimmt diese Überprüfung jährlich mittels einer Kalkulation vor, welche von der Verwaltung den Organen des Verbandes (Verbandsvorstand und Verbandsversammlung) zu deren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Kalkulation wird nach den allgemein geltenden betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes im Land Brandenburg vorgenommen.

 

Wie setzt sich der Wasserpreis beim WAC zusammen?

 

Wie bei den meisten Versorgungsunternehmen setzt sich der Wasserpreis aus einem Grundpreis und einem Mengenpreis zusammen.

 

Wofür wird ein Grundpreis bezahlt und was versteht man unter Vorhaltekosten?

 

Der Grundpreis wird erhoben zur teilweisen Deckung der sogenannten Fixkosten. Fixkosten sind in der Regel Gemeinkosten, da sie nicht nur durch die einzelne Leistung, sondern durch die zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der wasserwirtschaftlichen Anlagen verursacht werden. Diese Fixkosten betragen bei Trinkwasserversorgungsunternehmen ca. 80 – 85 Prozent der Gesamtkosten. Diese Fixkosten entstehen somit unabhängig jeglicher verkaufter Trinkwassermengen. Beim WAC werden diese entstehenden Fixkosten lediglich zu 50 Prozent über den Grundpreis gedeckt.

 

Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird für die ununterbrochene Bereitstellung (Vorhaltung) des Trinkwassers vom Wasserwerk bis zum Grundstück des Kunden erhoben. Diese wird berechnet nach dem maximalen Stundenbedarf aller Kunden zur gleichen Zeit im Versorgungsgebiet.

 

Für die Vorhaltung gibt es bestimmte Voraussetzungen, die Fixkosten verursachen. Das sind beispielsweise Kosten für das Errichten und Instandhalten von Rohrnetzen, Trinkwassergewinnungs-, Aufbereitungs- und Verteilungsanlagen.

 

Warum wurde eine Änderung der Preisstruktur ab 01.01.2005 vorgenommen?

 

Vom 01.01.1997 bis zum 31.12.2004 sind die Preise für die Trinkwasserversorgung beim WAC unverändert geblieben. Ab 01.01.2005 musste eine Änderung der Preisstruktur vorgenommen werden. Die wichtigsten Gründe dafür waren:

 

-         Aufgrund des demografischen Wandels leben seit Gründung des WAC im Jahre 1993 ca. 7.000 Einwohner weniger im Verbandsgebiet.

-         Damit einhergehend und durch den Wegfall eines Großteils der Industrie und des produzierenden Gewerbes ist der Wasserabsatz enorm zurückgegangen. 1991 betrug die verkaufte Wassermenge noch 4,155 Millionen cbm, 1994 2,873 Millionen cbm, im Jahr 2004 betrug diese Menge lediglich noch 2,103 Millionen cbm. Für das Jahr 2005 erwartet der WAC, dass die 2-Millionen-cbm-Grenze unterschritten werden könnte.

-         Dem entgegen sind die Gesamtkosten insbesondere aufgrund der bis zu 100prozentigen Steigerung der Rohstoffpreise, der erhöhten gesetzlichen Forderungen an die technischen Anlagen des WAC und der hohen Abgaben gestiegen.

 

Die Änderung der Preisstruktur beinhaltete neben der Erhöhung der Grundpreise für die Vorhaltung aber auch die Reduzierung des Mengenpreises von 1,26 EUR/cbm auf 0,64 EUR/cbm brutto.

 

Warum können für unterschiedliche Abnahmemengen nicht unterschiedliche Preise genommen werden?

 

Dies ist nach den zur Zeit geltenden gesetzlichen Vorschriften des Landes Brandenburg nicht möglich.

 

Abschließend zur Folge 2/2006 sei bemerkt, dass vorgenannte Grundsätze auch für die Erhebung der Grundgebühren und der Leistungsgebühren für die Schmutzwasserableitung und –entsorgung gelten.

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so beantwortet Ihnen das Team des WAC diese gern. Wir laden Sie auch recht herzlich ein, vorrangig während der bekannten Sprechzeiten, Einblick in die Kalkulation zu nehmen.

 

Ihr Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (WAC)