Information des

Wasser- und Abwasserzweckverbandes Calau (WAC)

Sitz Lübbenau/Spreewald

 

Folge 5/2006

 

Einstellung der Wasserversorgung – die richtige Kündigung

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden des WAC,

 

Wir wurden gebeten, darüber zu informieren, wie eine richtige Kündigung des Trinkwasserhausanschlusses und der zentralen Schmutzwasserentsorgung zu erfolgen hat. Dieser Bitte kommen wir gern nach.

 

Sie haben einen Trinkwasserhausanschluss, den Sie auch in absehbarer Zeit nicht mehr benötigen? Auch wenn Sie kein Wasser abnehmen, entstehen Kosten für die Vorhaltung, welche je nach Größe des Wasserzählers bemessen werden. Sollten Sie sich also - eventuell nach einer Beratung durch den Fachbereich Trinkwasser (Tel. 03542 8899241) - zu einer Stilllegung des Trinkwasserhausanschlusses entschließen, beachten Sie bitte die Kündigungsfristen:

 

Gemäß § 32 der Trinkwasserverordnungssatzung des WAC läuft das Vertragsverhältnis solange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird.

 

Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

 

Wird der Verbrauch von Wasser ohne ordnungsgemäße Kündigung eingestellt, so haftet der Kunde dem Wasserversorgungsunternehmen für die Bezahlung des Wasserpreises für den von der Messeinrichtung angezeigten Verbrauch und für die Erfüllung sämtlicher sonstiger Verpflichtungen. Sollten Sie also eine auch von anderen Personen zugängliche Wasserentnahmestelle haben, so sind Sie dafür verantwortlich, dass kein Wasser unberechtigt entnommen werden kann.

 

Ein Wechsel in der Person des Kunden ist dem Wasserversorgungsunternehmen unverzüglich mitzuteilen und bedarf dessen Zustimmung. Bitte beachten Sie, dass der WAC nur mit Grundstückseigentümern bzw. für Erbbauberechtigte oder ähnlich zur Nutzung eines Grundstückes dinglich Berechtigten Versorgungsverträge abschließen darf.

 

Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Darin müssen folgende Daten enthalten sein:

 

-         Name, Vorname, Anschrift, Kundennummer

-         Verbrauchsstelle, für die die Kündigung erfolgen soll

-         Zeitpunkt der Stillegung (unter Beachtung der o. g. Kündigungsfristen)

-         Unterschrift

 

Sind Sie an die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen? Dann beziehen Sie auch diesen Anschluss in die Kündigung mit ein.

 

Bitte nehmen Sie bereits in der Betreffzeile die Formulierung „Kündigung“ mit auf, denn uns haben schon andere „Kündigungsschreiben“ erreicht, beispielsweise „ich möchte nicht mehr zahlen...“. Aus dieser Aussage können vielerlei Schlussfolgerungen gezogen werden.

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Hinweisen behilflich sein konnten. Sollten Sie Fragen an die Mitarbeiter des WAC haben, rufen Sie uns bitte an oder besuchen Sie uns im Internet.

 

Ihr Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (WAC)