Information des

Wasser- und Abwasserzweckverbandes Calau (WAC)

Sitz Lübbenau/Spreewald

 

Folge 6.2/2006

 

Sie fragen – wir antworten – Teil 2

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden des WAC,

 

wir setzen mit unserer Folge 6.2 die Auswertung Ihrer Bemerkungen, Anregungen und Hinweise aus den Kundenfragebögen fort.

 

„Als ‚Neukunde’ würde ich vorschlagen, Rechnungsbeträge bis zu einer bestimmten Summe sofort bar zahlen zu dürfen à Effizienz! Für mich entsteht 1,00 € Rechnungsgebühr bei der Bank. Wie hoch mag dann Ihr Aufwand sein?“

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Rechnungen und Gebührenbescheide direkt in die Kasse im Verwaltungsgebäude Lübbenau/Spreewald des WAC während der Geschäftszeiten bar einzuzahlen. Unsere Mitarbeiter sind jedoch nicht berechtigt, vor Ort Zahlungen entgegenzunehmen.

 

„Durch die Extraabbuchungen (getrennt Wasser/Abwasser) entstehen dem Kunden zusätzliche Kosten, die in keinem Fall zufriedenstellend sind. Da die Beträge unter einer Kundennummer laufen, sollte es auch möglich sein, eine monatliche Gesamtabbuchung zu vollziehen.“

 

Die getrennten Abbuchungen der Trink- bzw. Abwasserabschläge liegt dem rechtlichen Rahmen zu Grunde. Da der Abwassergebührenbescheid mit seinen ausgewiesenen Abschlägen jeweils einen Bescheid für sich darstellt und die Rechnung für Trinkwasserlieferung wiederum einen anderen rechtlichen Hintergrund (Privatrecht) hat, nehmen wir eine getrennte Abbuchung vor. Auf diese Weise kann jeder Kunde und der WAC die Abbuchung dem jeweiligen Abschlag für die einzelnen Sparten zuordnen.

Das automatische Buchungsclearing der offenen Posten (Rechnungen und Gebührenbescheide) ist bei Überweisung eines Gesamtbetrages nicht möglich und führt zur manuellen Bearbeitung.

 

„Nr. 16 und 17 auf der Rechnung und auf dem Gebührenbescheid sind zu unübersichtlich und kompliziert für den Verbraucher“

Änderungen am Layout der Rechnung oder der Gebührenbescheide führt unweigerlich zu hohen Programmierleistungen des Anbieters unserer Standardsoftware. Dies verursacht bei Updates immer wiederkehrende Kosten.

 

„Um die Rechnungen nachvollziehen zu können, benötigt man zusätzliche Unterlagen bzw. Angaben“

Unsere Mitarbeiterinnen der Debitorenbuchhaltung erläutern Ihnen die Rechnungen und Gebührenbescheide gern (Tel. 03542 8899224, 8899227, 8899228, 8899229). Gern beantworten wir Ihre Fragen auch im persönlichen Gespräch in unserem Haus dienstags (08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr) und donnerstags (08:30 bis 12:00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung.

 

„Rechnungslegung auch an Mieter bei Einwilligung dessen ermöglichen“

Nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 Miethöhegesetz kann der Vermieter (Grundstückseigentümer oder dinglich Berechtigter) durch schriftliche Erklärung bestimmen, dass die Abrechnung zwischen Mieter und Wasserversorgungsunternehmen erfolgen soll. Dies setzt jedoch voraus, dass zwischen Vermieter, Wasserversorgungsunternehmen und Mieter eine vertragliche Regelung erfolgt ist und das Wasserversorgungsunternehmen dazu seine Zustimmung erteilt hat.

 

„Bei Ablesungen der Zähler muss der Vermieter mit dabei sein!“

Da unsere Kunden grundsätzlich Grundstückseigentümer oder andere dinglich Berechtigte sind, gewährt uns dieser für gewöhnlich auch Zutritt zum Zähler bzw. füllt die Selbstablesekarte aus.

 

„Zählerstand über Formular auf Homepage abgeben“

Das ist wieder möglich mit Beginn der „Ablesesaison“ im September 2006, wenn der WAC mit der Eingabe der Zählerstände für die Schächte beginnt, die vor dem Beginn der Frostperiode winterfest gemacht werden. Sie haben dann die Möglichkeit, bis einschließlich
8. Januar 2006 Ihre Zählerstände in dem entsprechenden Formular unter www.wac-calau.de einzugeben.

 

(Fortsetzung folgt)

 

Ihr Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (WAC)