Allgemeine Hinweise zur Jahresverbrauchsabrechnung (JVA)

 

Sehr geehrte Kundin,

Sehr geehrter Kunde,

 

wie in den Jahren zuvor erfolgt die jährliche Jahresverbrauchsabrechnung und Gebührenerhebung auf der Grundlage von Zählerständen als Stichtagsablesung. Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr vom 01.01.-31.12.

 

Der WAC führt die Ablesung der Wasserzähler derzeit nach einem bestimmten 3-jährigen Rhythmus durch:

 

v     Selbstablesung durch unsere Kunden (2 Jahre)

Der Kunde erhält vor der Abrechnung eine Ablesekarte mit der Bitte um Selbstablesung der vorhandenen Messeinrichtungen. Auf der Ablesekarte notieren Sie den Ablesestand Ihrer Messeinrichtungen und senden diese bitte zum angegebenen Termin an uns zurück. Die Ablesekarte wird Ihnen jeweils im September für die Wasserzählerschächte und im Dezember für die übrigen Hausanschlüsse zugesandt.
Die Möglichkeit zur elektronischen Versendung der Ableseergebnisse wird natürlich wie immer auf unserer Homepage zeitnah bereit gestellt.

Bitte überprüfen Sie gleichzeitig alle Angaben zu Ihrem Kundenverhältnis und zur Verbrauchsstelle sorgfältig. Sollten Sie Unstimmigkeiten auf der Ablesekarte feststellen, so nutzen Sie bitte für Ihre Mitteilungen vorrangig den zur Verfügung stehenden Platz unter dem Absender oder das Eingabefeld Bemerkungen bei der elektronischen Übermittlung. Für Ihre freundliche Unterstützung bedanken wir uns recht herzlich.

Sollte der Termin der Ablesung von Ihnen versäumt werden, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass der Verband nach § 20 Anlage A Allgemeine Bedingungen des WAC zur Versorgung mit Trinkwasser gültig ab 01. Januar 2007 der Trinkwasserversorgungssatzung berechtigt ist, den Trinkwasserverbrauch für den Abrechnungszeitraum auf der Grundlage des Trinkwasserverbrauches des Vorjahres zu schätzen.

 

v     Ablesung durch die Mitarbeiter des WAC (im 3. Jahr)

Die Ablesung wird in der Regel in der 1. KW des jeweiligen Jahres durch die Mitarbeiter des WAC erfolgen. Es ist jedoch auch möglich, dass in Einzelfällen eine Ablesung in der zweiten Kalenderwoche notwendig wird. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen sich mit dem Dienstausweis des WAC aus. Sie sind nicht berechtigt, Zahlungen jeglicher Art entgegenzunehmen. Im Interesse einer zügigen Ablesung bitten wir Sie, die Voraussetzungen zu schaffen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der o. g. Zeit ungehinderten Zutritt zum Wasserzähler haben. Andererseits finden Sie eine Rückantwortpostkarte zum Eintragen des Zählerstandes in Ihrem Briefkasten vor. Zudem besteht die Möglichkeit, uns die Zählerstände per E-Mail zukommen zu lassen.

 

Die Jahresverbrauchsabrechnung wird mit dem Ablesestand des Trinkwasserverbrauches zum 31.12. eines jeden Jahres erstellt. Eine Hochrechnung erfolgt nur dann, wenn keine Wasserzählerstände zur Jahresverbrauchsabrechnung vorliegen.

 

Die Schmutzwassergebühr wird nach dem Trinkwasserverbrauch (abzüglich der Menge eines möglichen Unterzählers) berechnet. Dabei wird die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage nachweislich zugeführte Wassermenge angerechnet.

 

Aus den jeweiligen Mengen sowohl für Trinkwasser als auch für Schmutzwasser werden zzgl. einer Grundgebühr für beide Sparten die Abschlagshöhen errechnet. Es werden 6 Abschläge erhoben, wobei der 6. Abschlag die Jahresverbrauchsabrechnung selbst ist.


Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den jeweiligen Kundeninformationen, welche mit der Jahresverbrauchsabrechnung übersandt werden oder wenden sich direkt an unsere Kundenabteilung zu den bekannten Sprechzeiten oder telefonisch unter 03542-8899224 oder per Telefax 03542-8899213.