Dezentrale Entsorgung

Die Leistungsgebühr aus nicht leitungsgebundenen privaten Entwässerungseinrichtungen beträgt ab 01.01.2023
(Dezentrale Entsorgung):

 

a) für Inhaltsstoffe aus abflusslosen Sammelgruben
13,25 EUR/m3
b) für Inhaltsstoffe aus privaten Abwasserbehandlungsanlagen
21,35 EUR/m3
c) für die Aufwendung zur Verlegung zusätzlicher Schlauchlängen über 20 m wird eine Gebühr erhoben.
Es zählt die tatsächlich verlegt Schlauchlänge vom Fahrzeug bis zur Sohle der jeweiligen dezentralen Anlage abzüglich einer Schlauchlänge von 20 Metern.
Die Gebühr beträgt
3,69 EUR/lfd. m

 

Eine Grundgebühr für abflusslose Sammelgruben wird zur Zeit nicht erhoben. Für die Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe dürfen keine Grundgebühren erhoben werden.

 

Kontaktdaten für Terminvereinbarung:

 

Schuster Entsorgung GmbH

OT Woltersdorf

Ruhlsdorfer Straße 8

14947 Nuthe-Urstromtal

Tel.  03371 619990

Fax: 03371 6199919