Streitbeilegung

Der  Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (WAC) hat zum 1. Januar 2018

die Allgemeinen Vertragsbedingungen geändert. Die entsprechende 1. Änderung

finden Sie in der TWVS unter Anlage B § 34.

Dort heißt es:

Der WAC nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.