Dezentrale Entsorgung
Die Leistungsgebühr aus nicht leitungsgebundenen privaten Entwässerungseinrichtungen beträgt ab 01.01.2025
(Dezentrale Entsorgung):
| a) für Inhaltsstoffe aus abflusslosen Sammelgruben |
| 13,86 EUR/m3 |
| b) für Inhaltsstoffe aus privaten Abwasserbehandlungsanlagen |
| 21,96 EUR/m3 |
| c) für die Aufwendung zur Verlegung zusätzlicher Schlauchlängen über 20 m wird eine Gebühr erhoben. Es zählt die tatsächlich verlegt Schlauchlänge vom Fahrzeug bis zur Sohle der jeweiligen dezentralen Anlage abzüglich einer Schlauchlänge von 20 Metern. Die Gebühr beträgt |
| 3,91 EUR/lfd. m |
Eine Grundgebühr für abflusslose Sammelgruben wird zur Zeit nicht erhoben. Für die Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe dürfen keine Grundgebühren erhoben werden.
Kontaktdaten für Terminvereinbarung:
Schuster Entsorgung GmbH
OT Woltersdorf
Ruhlsdorfer Straße 8
14947 Nuthe-Urstromtal
Tel. 03371 619990
Fax: 03371 6199919










