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Streitbeilegung

Der  Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (WAC) hat zum 1. Januar 2018

die Allgemeinen Vertragsbedingungen geändert. Die entsprechende 1. Änderung

finden Sie in der TWVS unter Anlage B § 34.

Dort heißt es:

Der WAC nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.

 
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